Pentachlorphenol (PCP)

Was ist Pentachlorphenol?

Was ist Pentachlorphenol?

Pentachlorphenol (Abkürzung: PCP) kommt durch den jahrzehntelangen Einsatz in den verschiedensten Bereichen inzwischen praktisch überall in Spuren vor. Seit 1979 soll es nicht mehr in Mitteln enthalten sein, die in Innenräumen Verwendung finden. Das BGA warnte damals »besonders dringend« vor einer großflächigen Anwendung von PCP-haltigen Holzschutzmitteln in Innenräumen. Seit etwa 1985 wurde von den meisten Holzschutzmittel-Herstellern in Deutschland kein PCP mehr verwendet. Es wurde und wird teilweise noch in anderen Ländern eingesetzt zum Behandeln und Imprägnieren von Leder, Schwertextilien (Zelten u. a.) sowie in verschiedenen anderen Bereichen.

Chemikaliengesetz / Gefahrstoffverordnung usw.:

Am 12. Dezember 1989 wurden Herstellung, Verwendung und das in-Verkehr-bringen von Pentachlorphenol verboten. Die Chemikalien-Verbotsverordnung vom 14. Oktober 1993 verbietet Zubereitungen mit einem Gehalt von mehr als 0,01 % (= 100 ppm) PCP und damit behandelte Teile mit einem Gehalt an PCP von mehr als 5 mg/ kg (= 5 ppm). Ausgenommen sind Holzbestandteile von Gebäuden und Möbeln sowie Textilien, die vor dem 23. Dezember 1989 behandelt wurden. Der Umgang mit PCP-haltigen Zubereitungen und behandelten Materialien zur ordnungsgemäßen Entsorgung ist noch zulässig.

In Deutschland gefundene Werte:

Hintergrundbelastung Geringe Belastung: Deutliche Belastung:

  •  Luft: < 0,025 µg/ m3 < 0,25 µg/ m3 > 1 µg/ m3 *
  •  Hausstaub: < 1 mg/ kg < 2 mg/ kg > 5 mg/ kg *
  •  Holz: 0,1 - 1 mg/ kg < 5 mg/ kg > 5 mg/ kg

Hintergrundbelastung:

Mit diesen Werten ist durchschnittlich in einem unbelasteten Umfeld zu rechnen. Diese kommen durch die allgemein in der Umwelt vorhandenen Belastungen zustande.

Geringe Belastung:

Bis zu diesen Werten besteht nach derzeitigem Kenntnisstand kein Handlungsbedarf. Das Erreichen oder die Überschreitung dieser Werte deutet auf eine zusätzliche Belastung z. B. durch Holzschutzmittelanwendung hin. Bei Überschreitung dieser Werte können schon Beschwerden auftreten. Hier sind Maßnahmen zur Verminderung der Belastung anzuraten, um sicher chronische Schäden auszuschließen (Vorsorgeprinzip).

Deutliche Belastung:

Sollten diese Werte erreicht oder überschritten werden, besteht Handlungsbedarf. Hier ist bei längerer Einwirkzeit mit gesundheitlichen Schwierigkeiten zu rechnen.
Wenn die gefundenen Werte zwischen geringer und deutlicher Belastung liegen, können gesundheitliche Beschwerden bei chronischer Einwirkung nicht ausgeschlossen werden. Als Unsicherheitsfaktor kommt die Verunreinigung mit Dioxinen, die je nach Reinheitsgrad des verwendeten Materials bis zu 2,5 % der PCP-Konzentration erreichen kann, normal ist mit etwa 1/1000 der PCP-Konzentration zu rechnen.

Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände-Gesetz (LmBG):

PCP darf bis zu einer Höchstmenge von 0,01 mg/ kg in oder auf pflanzlichen Lebensmitteln vorhanden sein.

PCP in der Raumluft:

Werte über 100 ng/ m3 lassen mit großer Wahrscheinlichkeit auf die Verwendung von Holzschutzmitteln schließen. In belasteten Räumen wurden kurz nach Anwendung Werte von durchschnittlich 5000 ng/ m3 gefunden. In unbelasteten Räumen liegen die Werte deutlich unter 100 ng/ m3. Bei Überschreiten dieses Wertes kann eine gesundheitliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden.
In der MAK-Liste (Maximale Arbeitsplatzkonzentration) war ein zulässiger Wert von 50 000 ng/ m3 für Luft am Arbeitsplatz angegeben. Dieser Wert ist seit Einstufung von PCP als krebserzeugend (nach EU-Kommission C3) nicht mehr gültig. Auf Grund der cancerogenen Eigenschaften von PCP können keine als unbedenklichen geltenden Grenzwerte festgelegt werden. Aus Vorsorgeprinzip sollte eine erkennbare zusätzliche Belastung mit solchen Substanzen so weit wie möglich vermindert werden. Je länger die Einwirkzeit ist, desto wahrscheinlicher zeigen auch geringe Konzentrationen Wirkung.
Höchstwert für Trinkwasser in der Bundesrepublik Deutschland: 0,005 bzw. 0,001 mg/ l (Phenole bzw. Pestizide, Summenwert). Der von der WHO angegebene Grenzwert liegt hier bei 0,01 mg/ l.

PCP im Holz:

Von der IHG und anderen Quellen werden folgende Werte angegeben: Unbehandeltes Holz bis 1,0 mg/ kg; behandeltes Holz: ab 10 mg/ kg. Wir empfehlen eine Sanierung spätestens ab 100 mg/ kg Holz. Bei belastetem Material handelt es sich um Sondermüll.

Wie wirkt PCP auf Menschen?

PCP besitzt kanzerogenes Potential (krebserzeugend) und ist als K2 eingestuft. Außerdem besitzt PCP erbgutveränderndes Potiental: Einstufung als M3. In der Frucht- und entwicklungsschädigenden Wirkung ist PCP als RE2 eingestuft.

Da PCP langsam ausgast, ist bei behandeltem Material in der Wohnung mit einer dauernden, zusätzlichen Aufnahme auszugehen. Im Körper reichert es sich an (Leber > Gehirn > Niere > Fettgewebe), wird aber auch v. a. über den Harnweg, ausgeschieden. Aus den uns zur Verfügung stehenden Informationen und Kenntnissen ist bei einem längeren Aufenthalt in Räumen, in denen großflächig mit PCP behandeltes Holz verwendet wird, mit einer 'Holzschutzmittelvergiftung' zu rechnen. Aufnahme in den Körper ist durch die Haut, Schleimhäute und die Atemwege möglich. Bei Arbeitern, die PCP ausgesetzt waren, wurden Akne, Schwäche der Beinmuskulatur, psychopathologische Störungen, Leberschäden und chronische Bronchitis beobachtet. Es wurden auch Kopfschmerzen, Müdigkeit und Reizung der Haut und Schleimhäute bei Kontakt mit PCP-behandeltem Material beobachtet.
Als typische Symptome einer 'Holzschutzmittelvergiftung' wurde folgendes beobachtet und beschrieben:
Haut- / Schleimhautreizung

  • Neuralgie
  • Kopfschmerzen
  • Gleichgewichtsstörungen
  • Konzentrationsschwäche
  • Reizbarkeit
  • Lymphozytose
  • Schwitzen
  • Arrhythmien
  • Tonsillen(=Mandel-)rötung
  • Glieder-, Muskelschmerzen
  • Zerschlagenheit
  • schnelle Ermüdbarkeit
  • Gewichtsabnahme
  • Depression
  • Leberfunktionsstörungen
  • Haarausfall
  • unklare Temperaturerhöhung
  • Akne

Das "Holzschutzmittelsyndrom" nach jahrelanger Exposition gegenüber PCP in Wohnräumen äußert sich durch chronische Ermüdung und Erschöpfung.

Sanierungsmöglichkeiten:

  • Austausch von belasteten Konstruktionselementen
  • Anbringung von diffusionsdichten Sperrschichten
  • Abtragen von belasteten Oberflächenschichten
  • Anstrich mit schadtstoffundurchlässigen Mitteln
  • Reinigen oder Entfernen von sekundär kontaminierten Einrichtungsgegenständen
  • Kontinuierliche Raumluftreinigung während und nach der Sanierung