Energieberatung
BEG -Bundesförderung effiziente Gebäude Äbderungen zum 28.07.2022
Die KfW Zuschussprogramme für Bestandsgebäude einer Gesamtsanierung zum Effizienzhaus/gebäude Prg. 461 für Wohngebäude bzw. Prg. 463 für Nichtwohngebäude wurden zum 28.07.2022 eingestellt.
Zukünftig ist es nur noch möglich Zuschüsse für die Gebäudesanieurng als Einzelmaßnahmen mit dem BAFA-BEGEM Programm zu beantragen. Die Fördersätze ändern sich ab der Antragsstellung 15.08.2022.
Aktuelle Förderhöhen entnehmen Sie der Bafa Seite.
Die KfW Gebäudesanierungsmaßnahmen können nur noch mit dem Prg. 261 für Wohngebäude und Prg. 461 für Nichtwohngebäude mit reduziertem Tilgungserlass finanziert werden. Das Gebäudeeffienzhaus 100 enfällt, die maximalen Kredithöhen wurden angepasst. Aktuelle Details entnehmen Sie den jeweiigen KfW Seiten unter den jeweiligen KfW Programmbeschreibungen.