Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
Was sind PAK?
Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind aus mehreren "kondensierten" Benzol-ringen aufgebaute Verbindungen. Die für die Bewertung von PAK-Belastungen herangezogene Leitkomponente ist Benzo[a]pyren.
Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind durch industrielle und private Verbrennung und den Verkehr (z.B. im Dieselruß) ubiquitär, jedoch vor allem im städtischen Raum vorhanden. Eine zusätzliche Belastung, z.B. durch PAK-haltige Materialien sollte daher vermieden werden.
PAK sind in Teer- und in geringeren Mengen in Erdölprodukten enthalten. Technisch wichtig ist u.a. der Steinkohleteer, der bei der Verkokung, Schwelung und Druckvergasung der Steinkohle anfällt. Die zähflüssige Masse, der "Rohteer" ist ein kompliziertes Substanzgemisch aus einem unverdampfbaren Anteil, dem Pech, und einem verdampfbaren Anteil. Dieser verdampfbare Anteil wird, destillativ in verschiedene Fraktionen getrennt, "Teeröle" genannt, welche der Chemikalien-verbotsverordnung unterliegen.
Nach Bränden können unter Umständen hohe PAK-Konzentrationen entstehen.
Wo werden PAK verwendet?
PAK-haltige Zubereitungen werden vielfach im Bereich Holzschutz ("Carbolineum") oder als Dichtmaterial im Außenbereich eingesetzt. PAK sind auch Bestandteile des Tabakrauchs und finden sich ebenfalls in Autoabgasen sowie in gegrillten bzw. geräucherten Waren.
Carbolineum ist ein Sammelbegriff für Steinkohleteeröle, stark riechende, teerig-ölige Imprägnieröle. Sie schützen vor Insekten und Pilzbefall.
Für den Holzschutz sind nur noch Steinkohleteeröle aus Hochtemperaturteer von technischer Bedeutung.
Teeröle sind Stoffgemische aus ca. 10 000 Einzelstoffen, von denen bisher etwa 480 bekannt sind. Die wohl wichtigsten sind dabei die PAK.. Einige dieser PAK sind krebserregend, bekannt ist hier das Benzo[a]pyren.
Bei einem typischen Belastungsmuster von Hölzern mit PAK ist erfahrungsgemäß von Gehalten im Bereich von einigen hundert bis mehreren tausend mg/kg PAK auszugehen.
Die für PAK-Belastungen herangezogene Leitkomponente Benzo[a]pyren ist im Steinkohlenteer (Carbolineum) in Gewichtsanteilen von ca. 2% enthalten.
Im Innenbereich ist die Anwendung von PAK-haltigen Zubereitungen nicht notwendig. Sofern aus gewichtigen Gründen (z.B. Feuchte > 70%, siehe DIN 68800) ein Holzschutz notwendig sein sollte, sollten anorganische Holzschutzmittel eingesetzt werden.
Wie wirken PAK auf Menschen?
Die Wirkung auf den Menschen hängt stark von der Zusammensetzung der PAK ab. Das Einatmen, die Aufnahme durch den Mund oder die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen. PAK entfetten die Haut, führen zu Hautentzündungen, können Hornhautschädigungen hervorrufen, die Atemwege, Augen und den Verdauungstrakt reizen. Einige PAK sind beim Menschen eindeutig krebserzeugend (z.B. Lungen-, Kehlkopf-, Hautkrebs). Die Möglichkeit der Fruchtschädigung oder Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit besteht.
Die Leitkomponente der PAK ist das Benzo[a]pyren, das wie folgt eingestuft wird:
EG-Kategorien:
- K2 Stoffe, die als krebserzeugend für den Menschen angesehen werden sollten.
- M2 Stoffe, die als erbgutverändernd für den Menschen angesehen werden sollten.
- RE2 Stoffe, die als fruchtschädigend für den Menschen angesehen werden sollten.
- RF2 Stoffe, die als beeinträchtigend für die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen angesehen werden sollten
Beispiele:
- Dieselmotoremissionen gelten nach TRGS 905 als krebserzeugend Kategorie K 2.
- Carbolineum
Grenz- und Richtwerte für PAK:
Leitkomponente Benzo[a]pyren:
An Arbeitsplätzen gilt die Technische Richtkonzentration (TRK) in der Raumluft von 0,002 mg/m3. Es ist zu bemerken, das dieser Wert für wohnlich genutzte Innenräume mit Sicherheit zu hoch ist, da die Aufenthaltsdauer den zugrundelegenden Wert von 8 Stunden deutlich überschreitet und die besondere Gefährdung von Säuglingen, Kleinkindern, werdenden und stillenden Müttern, Alten und Kranken dabei nicht berücksichtigt.
Zubereitungen gelten als krebserzeugend, wenn ihr Benzo[a]pyrenanteil 0,0005 Gew%, d.h. 5 ppm erreicht oder überschreitet (GefStoffV, §35 (3)).
Wie können PAK saniert werden?
Diese sind sehr stark abhängig von der Zusammensetzung der PAK und weiteren Verunreinigungen durch z.B. halogenierte Verbindungen und müssen in jedem Falle von Sachkundigen geplant und begleitet werden.